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Haben Wir Dein Interesse geweckt?
Demnächst hast Du die Chance, Dein neues Ehrenamt näher kennenzulernen. An unseren Aktionstagen nehmen wir Dich mit in unsere Wache und zeigen Dir, was Dich bei der Feuerwehr erwartet.
Die Aktionstage finden an folgenden Daten statt:
29. Juli 2024, ab 18 Uhr in der Feuerwache Schönfeld, Hans-Grade-Allee 23, 12529 Schönefeld
Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt, bitte melde Dich über das folgende Formular an:
Demnächst hast Du die Chance, Dein neues Ehrenamt näher kennenzulernen. An unseren Aktionstagen nehmen wir Dich mit in unsere Wache und zeigen Dir, was Dich bei der Feuerwehr erwartet.
Die Aktionstage finden an folgenden Daten statt:
29. Juli 2024, ab 18 Uhr in der Feuerwache Schönfeld, Hans-Grade-Allee 23, 12529 Schönefeld
Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt, bitte melde Dich über das folgende Formular an:
Was erwartet mich bei der Freiwilligen Feuerwehr?
- Es erwarten Sie spannende Einsätze, bei denen Sie Menschen helfen.
- Es erwarten Sie viele Übungsdienste und Lehrgänge, bei denen vor allem praktisch gearbeitet wird.
- Es erwartet Sie ein großes und starkes Team.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger zu werden?
- Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein und dürfen das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Mit der Vollendung des 65. Lebensjahres erfolgt die Aufnahme in die Alters- und Ehrenabteilung. Gleiches gilt, wenn aus gesundheitlichen Gründen keine Teilnahme an Einsätzen mehr möglich ist. (§1 und §5 TVFF Brandenburg)
- Sie müssen körperlich fit bzw. den Anforderungen des Dienstes in der Freiwilligen Feuerwehr gewachsen sein. (§1 TVFF Brandenburg)
- Sie müssen bereit sein, Zeit in das Ehrenamt zu investieren.
- Ihr Wohnort muss im Einzugsbereich der Feuerwache liegen. (Sie müssen die Feuerwache innerhalb von fünf Minuten erreichen können)
- Sie dürfen nicht vorbestraft sein und müssen einer Verrichtung des Dienstes in der Freiwilligen Feuerwehr würdig erscheinen. (§8 TVFF Brandenburg)
Welche Pflichten ergeben sich für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige?
- Es besteht eine Teilnahmepflicht an Einsätzen. (§27 BbgBKG)
- Es besteht eine Teilnahmnepflicht an Übungen, Lehrgängen und sonstigen Ausbildungsveranstaltungen. (§27 BbgBKG)
- Es besteht eine Verpflichtung zur Befolgung von Dienstanweisungen, die während den genannten Veranstaltungen ergehen. (§27 BbgBKG)
Welche Rechte besitze ich als ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger?
- Aus Ihrem Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr dürfen sich für Sie keine Nachteile in Ihrem Arbeits- oder Dienstverhältnis ergeben. (§27 BbgBKG)
- Sie sind für die Zeit der Teilnahme an Einsätzen, Übungen und Ausbildungsveranstaltungen von der Arbeits- oder Dienstleistungsverpflichtung freizustellen. (§ 27 BbgBKG)
- Für Freistellungszeiten hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt fortzuzahlen. (§27 BbgBKG)
- Gegen Unfälle im Feuerwehrdienst sind ehrenamtliche Feuerwehrangehörige in der Feuerwehr-Unfallkasse gesetzlich versichert. (§27 BbgBKG)
Welches Vorwissen muss ich für Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr besitzen?
- Für den Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr wird kein Vorwissen benötigt.
Ist es möglich, sich die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr anzuschauen?
-
Während Übungsdiensten, die jeden Montag von 18:00 bis 20:00 Uhr in der Feuerwache Schönefeld stattfinden, können sich Interessenten über das Ehrenamt in der Freiwilligen Feuerwehr informieren.
Sie sind interessiert?
- Bei Interesse können Sie gerne einen Übungsdienst besuchen.
- Können Sie keinen Übungsdienst besuchen, kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.